Die Zulassung für das Erstellen einer Diplomarbeit an der Abteilung EDVO ist an die Einhaltung folgender Bedingungen gebunden:
Eine Diplomarbeit muss mindestens aus zwei Teilen bestehen, einer praktischen Arbeit, die in den Sommerferien zwischen 4. und 5. Jahrgang für eine externe Partnerfirma durchgeführt und in wesentlichen Teilen erledigt sein muss und einer theoretischen Aufarbeitung des Hintergrundes der praktischen Arbeit.
Das Projekt ist am Ende des 4. Jahrganges in einer Start up – Präsentation vorzustellen. Während der Ferialpraxis muss bei Abweichungen vom geplanten Ablauf ein Reporting an den Betreuer erfolgen. Zu Beginn des 5. Jahrganges muss innerhalb der ersten 9 Wochen eine Zwischenpräsentation über den Fortgang der Arbeit erfolgen und der endgültige Arbeitsauftrag des betreuenden Lehrers eingeholt werden. Dieser muss vom Abteilungsvorstand nach Rücksprache mit dem betreuenden Lehrer genehmigt werden.
Der Bewerber muss den 4. Jahrgang positiv (keine Wiederholungsprüfungen) und mit maximal drei Genügend abschließen.